Aufbau der Partei


Mitgliederzahlen der Landesverbände Die FDP hat heute rund 70.000 Mitglieder, die sich im Wesentlichen auf 16 Landesverbände sowie die sog. "bundesunmittelbaren Mitglieder" verteilen.

Die Mitgliederzahlen liegen zwischen 16.000 (NRW) und 400 (Bremen). Die Landesverbände sind in insgesamt 485 Kreisverbände und ca. 3.150 Ortsverbände gegliedert.

Wer der FDP beitritt, wird im Regelfall Mitglied des Orts-, Kreis- oder Stadtverbandes im jeweiligen Wohnort. Mehrere Ortsverbände sind zu Kreisverbänden zusammengeschlossen, mehrere Kreisverbände bilden gemeinsam Bezirks- oder Landesverbände. Bezirksverbände gibt es allerdings nur in den "großen" Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, sowie in Berlin und Hamburg, wo sie die Kreisverbände ersetzen.


Organigramm der FDP Mitglieder, die sich nicht in Landesverbänden engagieren, sind bundesunmittelbare Mitglieder, unter anderem organisiert in der Auslandsgruppe Europa oder dem im Aufbau begriffenen virtuellen Landesverband "lv-net". Bundesunmittelbare Mitglieder sind Menschen, die nicht an ihrem Wohnort Mitglied werden, weil sie z.B. im Ausland wohnen.

Die Auslandsgruppe Europa im Speziellen besteht aus Mitgliedern, die sich zeitweise im europäischen Ausland aufhalten (überwiegend Luxemburg, London und natürlich Brüssel, wo es Ortsverbände gibt) und den Kontakt zur FDP halten sowie uns vor Ort repräsentieren.

Die Aufteilung in Landesverbände ist vom Parteiengesetz zwingend vorgeschrieben, was die satzungsmäßige Stellung der bundesunmittelbaren Mitglieder erschwert.

Oberstes Beschlussorgan ist der Bundesparteitag (BPT). Er setzt sich zusammen aus 662 Delegierten, 660 aus den 16 Landesverbänden plus 2 aus der Auslandsgruppe Europa. Die Verteilung der 660 Delegiertenrechte auf die Landesverbände erfolgt zur einen Hälfte nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl, und zur anderen Hälfte nach der Anzahl der Mitglieder.

Der BPT tagt in der Regel einmal im Jahr als ordentlicher Bundesparteitag (wenn es besonderen Handlungsbedarf gibt, auch dazwischen, z.B. im Jahr 2000 der außerordentliche Bundesparteitag zur Wehrpflicht) und wählt alle zwei Jahre das Präsidium und den Bundes-vorstand.

Das Präsidium (= geschäftsführender Vorstand) besteht aus Bundesvorsitzendem, Generalsekretär (auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden), drei stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und drei Beisitzern.

Das Präsidium tagt in der Regel montags. Ergebnisse werden anschließend in einer Pressekonferenz verkündet.

Der Bundesvorstand besteht aus dem Präsidium und insgesamt 34 weiteren Beisitzern, davon 16 so genannte „Kurfürsten“ und 18 aus der "freien Wildbahn". D.h. für 16 Beisitzer haben die Landesverbände das alleinige Vorschlagsrecht. Der Bundesvorstand tagt etwa alle 6 - 8 Wochen.

Für die inhaltliche Arbeit sind darüber hinaus Bundesfachausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen von Bedeutung.

Die Kommissionen und Arbeitsgruppen werden vom Bundesvorstand eingesetzt und begleiten dessen programmatische Arbeit. Mit der Erarbeitung von z. B. Anträgen kann ein Auftrag erfüllt sein und die Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen werden aufgelöst. So hat die Kommission "Reform des Kammerwesens" unter Leitung von Generalsekretär Dirk Niebel einen entsprechenden Antrag für den BPT in Rostock vorbereitet. Der Antrag "Freiheit, Fairness, Chancen" zur liberalen Sozialpolitik für den BPT in Stuttgart war ebenfalls das Ergebnis einer von Dirk Niebel geleiteten Arbeitsgruppe.

Die Bundesfachausschüsse bestehen aus von den Landesverbänden benannten Mitgliedern und bestehen zu allen relevanten Politikbereichen. Im Gegensatz zu Kommissionen und Arbeitsgruppen arbeiten sie permanent.